Verwirrende Klausel: Darum sagte Rangnick den Bayern ab
Ralf Rangnick erteilte dem FC Bayern vor einigen Wochen eine Absage. Grund dafür war offenbar unter anderem eine bestimmte Klausel.
Im EM-Achtelfinale war zwar Schluss, dennoch blickt Österreich auf ein tolles Turnier zurück. Insgesamt wäre angesichts der überzeugenden Spielweise noch deutlich mehr drin gewesen. Ralf Rangnicks intensiver Pressingstil war ein Alleinstellungsmerkmal, gerne hätte man diese Idee auch beim FC Bayern verfolgt.
Nach einigem Hin und Her sagte Rangnick allerdings ab, sodass die Wahl letztlich auf Vincent Kompany fiel, der einen ballbesitzorientierten Ansatz predigt. Bei Rangnick sei es „zum verständlichen Last-Minute-Sinneswandel“ gekommen, schreibt der ‚kicker‘ in seiner heutigen Printausgabe. Hintergrund sei unter anderem gewesen, dass „der Zweijahresvertrag plus Option (bei Österreich, Anm. d. Red.) eine verwirrende Abfindungsklausel enthalten haben soll“. Weitere Details nennt das Fachmagazin allerdings nicht.
Trainer-Idee mit Müller
Rangnick, so der ‚kicker‘ weiter, hatte sich bereits sehr konkrete Gedanken über das Bayern-Engagement gemacht. Unter anderem sollte Thomas Müller (34) als spielender Co-Trainer installiert werden.
Dazu kam es am Ende nicht, sodass die D-Lösung übernehmen musste. Vor Rangnick – auch sicher kein Pro-Argument für den 66-Jährigen – hatte es der FC Bayern auch bei Xabi Alonso und Julian Nagelsmann versucht.
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