Nach Einspruch: DFB gibt Theate-Urteil bekannt
Eintracht Frankfurt muss im nächsten Bundesligaspiel gegen den VfL Bochum (Samstag, 15:30 Uhr) auf Arthur Theate verzichten. Wie der DFB am Montagvormittag offiziell bestätigte, wurde der Einspruch des Europa League-Teilnehmers gegen die Sperre des 24-Jährigen nach dessen Ampelkarte am gestrigen Sonntag gegen Union Berlin (1:1) abgelehnt.
Zur Begründung sagt Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts: „Es handelt sich vorliegend um eine Tatsachenentscheidung, die grundsätzlich verbindlich ist. Anders wäre es nur bei einem offensichtlichen Irrtum, also bei einer ohne jeden Zweifel unrichtigen Entscheidung. Das ist hier, anders als im Fall des Stuttgarter Spielers Karazor, nicht der Fall. Eine Fehlbewertung ist nicht zu erkennen, jedenfalls aber keine solche, die offensichtlich ist und die Bindungswirkung der Tatsachenentscheidung durchbrechen könnte.“ Für das Frankfurter Pokalspiel gegen Borussia Mönchengladbach (Mittwoch, 18 Uhr) ist Theate allerdings spielberechtigt.
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