Im öffentlich ausgetragenen Streit mit Ralf Fährmann stimmte Schalke 04 am gestrigen Donnerstag den vermeintlichen Schlussakkord an. Ob die Sache damit tatsächlich ausgestanden ist, liegt aber nicht in den königsblauen Händen. FT wagt einen kommentierenden Ausblick.
„Ralf Fährmanns Vertrag endet am 30. Juni 2025, er wird unter keinen Umständen verlängert und Fährmann wird den Verein danach verlassen. Auch wenn sich Ralf Fährmann nach eigener Aussage weiterhin für den besten Torhüter auf Schalke hält, wird er kein Spiel mehr für Königsblau bestreiten“, schlug Schalke 04 am gestrigen Donnerstag die Tür krachend ins Schloss.
Unwürdige Abrechnung
War das Tischtusch zwischen dem Revierklub, der sich nur zu gerne als Kumpel- und Malocher-Klub stilisiert, und dem degradierten Schlussmann längst zerschnitten, wurden die übrig gebliebenen Fetzen nun auch noch mit Benzin übergossen und angezündet. Das gestrige Statement ist nichts weiter als eine trotzige Generalabrechnung mit der Persona non grata – unseriös und eines Traditionsklubs unwürdig. Zumal der Keeper seit seinem 14. Lebensjahr für Königsblau aktiv ist.
Schalke würde gerne einen Schlussstrich ziehen, das leidige Thema endlich beenden, für Ruhe sorgen, um sich wieder auf die prekäre sportliche Situation zu fokussieren. Daher „wird der Klub von weiteren Maßnahmen absehen und auch die ausgesprochene Abmahnung zurücknehmen“.
Schalke vermeidet Gerichtsverfahren
Der kriselnde Zweitligist kommt mit der Ankündigung einem Gerichtsverfahren zuvor. Am 9. Dezember sollte vor dem Arbeitsgericht Gelsenkirchen über die Rechtsmäßigkeit der Abmahnung befunden werden. Das Verfahren kann nun eingestellt werden. Ob die Messe damit aber tatsächlich gelesen ist, ist längst nicht klar.
Wenn man so will, kann die Rücknahme der Abmahnung, die für ein nicht angemeldetes Interview ausgesprochen wurde, auch als Schuldeingeständis verstanden werden. Ganz offenbar sieht man auf Schalke mittlerweile selbst ein, dass man sich mit dem Vorgehen auf arbeitsrechtlich dünnem Eis bewegt hatte.
Wie reagiert Fährmann?
Die Vorwürfe der Gegenseite wiegen allerdings deutlich schwerer. Öffentlich wurde Fährmann beschuldigt, Interna ausgeplaudert zu haben. Die Antwort lieferte Anwalt Andreas Hindahl: „Ralf Fährmann wird sich mit juristischen Mitteln gegen diese unhaltbaren Vorwürfe zur Wehr setzen. Der Ruf des Spielers wurde – vor allem durch das Vereinsstatement, das über die ‚dpa‘ publik wurde – massiv beschädigt.“
Die große Frage wird sein, ob es Fährmann mit der Rücknahme der Abmahnung auf sich beruhen lässt oder nun erst recht die nächste Eskalationsstufe zündet. Hindahl ließ zuletzt bedrohlich den Hammer kreisen und spielte ganz offen mit dem Gedanken, „Schalke 04 auf Schadensersatz zu verklagen.“
Ob es so weit kommen wird, liegt jetzt einzig und allein in den Händen des Torwarts – Schalke-Schlussstrich hin oder her. Die Abmahnung ist zwar vom Tisch, die provozierende Aussage, Fährmann halte sich „für den besten Torhüter auf Schalke“, kann durch diesen aber durchaus als Affront verstanden und die Ouvertüre für die nächste Schmierenkomödie werden.
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