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Warum Ausstiegsklauseln in Spanien Pflicht sind – und in Deutschland nicht

Klubs der spanischen La Liga sind gesetzlich dazu verpflichtet, in den Verträgen ihrer Profis Ausstiegsklauseln zu verankern. Aber warum werden die Vereine dazu gezwungen, dieses Risiko einzugehen, das eigentlich gar keines ist, wenn man es so handhabt wie Real Madrid?

von Lukas Heimbach
2 min.
Warum Ausstiegsklauseln in Spanien Pflicht sind – und in Deutschland nicht @Maxppp

Für 222 Millionen Euro kaufte Paris St. Germain in der abgelaufenen Transferperiode Superstar Neymar aus dessen Kontrakt beim FC Barcelona heraus. Diese Summe hatten die Katalanen im Zuge der Vertragsverlängerung des Brasilianers im Oktober 2016 festgeschrieben.

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Da ahnten die Blaugrana wohl noch nicht, dass ein Klub in diesem Sommer bereit sein würde, diese eigentlich absurde Summe in die Hand zu nehmen, um den Superstar abzuwerben. Die inflationäre Entwicklung der Ablösen in diesem Sommer sowie das ambitionierte französisch-katarische Prestigeprojekt jedoch machten es möglich.

Aber warum ging Barça das Risiko überhaupt ein? Die Antwort darauf findet sich im spanischen Arbeitsrecht. Das sieht vor, dass es Arbeitnehmern – also auch Profifußballern – möglich ist, jederzeit aus einem Arbeitsverhältnis austreten zu können, nicht darin gefangen zu sein. Eine Ausstiegsklausel gewährleistet diese Regelung. Gleiches Recht gilt im Übrigen in Portugal.

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Portugal war der Vorreiter

Allerdings versuchen gerade die spanischen Topklubs, diese Restriktion des Staates zu umschiffen und statten die Verträge ihrer Spieler mit astronomisch hohen Summen aus, allen voran Real Madrid. Wer beispielsweise Cristiano Ronaldo, Gareth Bale oder Karim Benzema aus ihren Anstellungen bei den Königlichen herauskaufen möchte, muss jeweils eine Milliarde Euro zahlen.

Vor einigen Jahren noch begriffen vor allem die portugiesischen Spitzenklubs Benfica Lissabon und der FC Porto, die Vorschriften für sich zu nutzen. Toptalente wurden bevorzugt aus Südamerika gekauft, mit Ausstiegsklauseln um die 30 bis 40 Millionen Euro ausgestattet und äußerst lukrativ nach England, Spanien oder Frankreich weiterverkauft. Prominente Beispiele dafür waren Radamel Falcao, Diego Costa, Deco oder Ángel Di María. Mittlerweile zogen die restlichen Klubs aus Europa diesbezüglich aber längst nach.

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In Deutschland ist die Rechtslage anders: Ausstiegsklauseln sind zwar erlaubt, aber nicht zwingend nötig. In der Praxis finden sie aber immer häufiger Anwendung, was selten auf Wunsch des Vereins geschieht. Ähnlich sieht es in England aus. In Frankreich dagegen sind derartige Klauseln gänzlich verboten.

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