Offiziell 2. Bundesliga

Urteil im Dopingfall Vuskovic: Zwei Jahre Sperre

Der Hamburger SV muss einen bitteren Rückschlag verkraften. Im Dopingfall von Mario Vuskovic ist das abschließende Urteil des DFB-Sportgerichts zu Ungunsten des Verteidigers ausgefallen. Der HSV will Berufung einlegen.

von Georg Kreul - Quelle: dfb.de
1 min.
Mario Vuskovic schnäuzt in sein Trikot @Maxppp

Das DFB-Sportgericht hat ein Urteil im Dopingverfahren gegen Innenverteidiger Mario Vuskovic vom Hamburger SV gefällt. Wegen des Verstoßes gegen die geltenden Anti-Doping-Richtlinien wird der 21-jährige Kroate mit einer zweijährigen Sperre belegt. Diese gilt rückwirkend seit Beginn der Sperre des Abwehrspielers ab dem 15. November des vergangenen Jahres.

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In der Mitteilung heißt es: „Das DFB-Sportgericht ist im Ergebnis des Verfahrens mit hinreichender Gewissheit davon überzeugt, dass die Analysen der A- und B-Probe des Spieler-Urins im Labor in Kreischa das Vorhandensein von körperfremdem Erythropetin, kurz EPO, ergeben haben. Dabei handelt es sich um eine verbotene sogenannte ‚nicht-spezifische Substanz‘, womit ein strafbarer Verstoß gegen die Anti-Doping-Vorschriften des DFB vorliegt.“

Der Ausgang des Verfahrens war im Vorfeld noch offen. In mehreren Verhandlungsrunden wurden dem Gericht seitens der Hamburger mutmaßliche Verfahrensfehler bei der Sicherung und Zustellung der A-Probe vorgeworfen. Darüber hinaus kamen mehrere Gutachter zu widersprüchlichen Ergebnissen der A- sowie B-Probe. Eine dritte Untersuchung des positiv auf Epo getesteten Urins von Vuskovic lehnte die Welt-Anti-Doping-Agentur Wada kategorisch ab.

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HSV legt Berufung ein

Für den HSV ist das Urteil ein Super-GAU. Im vergangenen Sommer hatten die Rothosen den von Hajduk Split ausgeliehen Youngster für drei Millionen Euro festverpflichtet. Inklusive der Leihgebühr von 1,3 Millionen Euro ist Vuskovic der teuerste Neuzugang in der Zweitliga-Ära der Hanseaten.

HSV-Sportvorstand Jonas Boldt sagt zu dem Urteil: „Wir haben die Entscheidung des DFB-Sportgerichts zur Kenntnis genommen und nach einem Austausch mit Marios Anwälten sofort Einigkeit darüber erzielt, dass gegen das Urteil Berufung eingelegt wird. Wir werden uns nun in Ruhe mit der Urteilsbegründung auseinandersetzen.“

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