2. Bundesliga

Eskalation auf Schalke: Fährmann prüft Strafanzeige wegen Verleumdung

Das Tischtuch zwischen Ralf Fährmann und Schalke 04 liegt bereits seit längerem in Fetzen. Der in Ungnade gefallene Torhüter zündet nun aber offenbar die nächste Eskalationsstufe.

von Remo Schatz - Quelle: Sport Bild
2 min.
Ralf Fährmann auf der Schalke-Bank @Maxppp

Auf Schalke fragen sich dieser Tage nicht wenige, wie es nur so weit kommen konnte. Seit seinem 14. Lebensjahr läuft Ralf Fährmann für Königsblau auf, war Stammkeeper, Kapitän, Publikumsliebling, Ausängeschild. Alles Vergangenheit, mittlerweile tobt ein erbitterter Rosenkrieg zwischen den Parteien.

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Gegenüber der ‚Sport Bild‘ kündigt Fährmann-Anwalt Andreas Hindahl nun eine mögliche nächste Stufe an: „Ralf Fährmann wird sich mit juristischen Mitteln gegen diese unhaltbaren Vorwürfe zur Wehr setzen. Der Ruf des Spielers wurde – vor allem durch das Vereinsstatement, das über die ‚dpa‘ publik wurde – massiv beschädigt.“

Abmahnung wegen Interview

Stein des Anstoßes ist ein Interview mit der ‚Sport Bild‘, das Fährmann bei seinem Arbeitgeber nicht angemeldet hatte. Das Sportmagazin selbst stellt jedoch klar, dass es vor Veröffentlichung den Text dem Verein zur Prüfung vorgelegt hatte und dieser auch ohne Änderungen freigegeben wurde.

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Dennoch erhielt Fährmann kurz nach Erscheinen eine Abmahnung, gegen die er bereits juristisch vorgeht. Der Tormann befürchtet bei einem weiteren Fehlverhalten die fristlose Kündigung. Vielmehr will er aber seinen Vertrag bis zum Ende im kommenden Sommer aussitzen und das Gehalt einstreichen.

Schalke rechtfertigte die Abmahnung in erwähnter ‚dpa‘-Meldung und erhob schwere Vorwürfe gegen den 36-Jährigen. Unter anderem sollen Interna nach außen getragen worden sein. Diese – aus Sicht des Torwarts haltlosen – Vorwürfe lassen den Streit nun juristisch eskalieren.

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Strafanzeige und Schadensersatz

„Wir prüfen derzeit, ob wir Strafanzeige wegen des Verdachts der üblen Nachrede gemäß §186 StGB gegen den Klub stellen werden“, erklärt Hindahl. Als Grund für das Vorgehen nennt der Anwalt: „Ralf Fährmann plant, seine aktive Karriere nach dieser Saison fortzusetzen und auch anschließend im Profifußball zu arbeiten, zum Beispiel als Torwarttrainer. Dieses Vorhaben ist wegen seines beschädigten Rufes nun deutlich schwieriger geworden. Deshalb behalten wir uns ebenfalls vor, Schalke 04 auf Schadensersatz zu verklagen.“

Am 9. Dezember steht zunächst die Verhandlung zur ausgesprochenen Abmahnung an. Ob Fährmann im Anschluss tatsächlich Strafanzeige stellen und Schadensersatz fordern wird, wird sich wohl im Anschluss zeigen. Schalke steht also nicht nur sportlich ein rauer Winter bevor.

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