Nur 5 Millionen: Bayern-Flirt Dembélé angeblich mit Ausstiegsklausel

von Tristan Bernert
2 min.
Der BVB hat Kontakt zu Ousmane Dembélé aufgenommen @Maxppp

Für den 18-jährigen Ousmane Dembélé werden bereits Summen jenseits der 30 Millionen Euro aufgerufen. Das könnte nun ein Ende haben: Angeblich kann der Youngster Stades Rennes für fünf Millionen Euro verlassen. Problematisch daran: Ausstiegsklauseln sind in Frankreich verboten.

Der Name Ousmane Dembélé ist momentan in aller Munde. 17 direkte Torbeteiligungen hat der 18-jährige Flügelspieler in seiner ersten Profisaison für Stades Rennes vorzuweisen. Den starken Leistungen des Supertalents hat der französische Mittelklasse-Klub es zu verdanken, dass er in diesem Jahr um die Champions League mitspielt.

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Die Leistungen des 18-Jährigen haben längst das Interesse der Elite Europas geweckt. Jedes Spiel von Stades Rennes wird von einer Horde Scouts beobachtet. Schwergewichte wie der FC Bayern München, Borussia Dortmund, der FC Barcelona, Manchester City oder laut einem jüngsten Bericht von ‚BFM TV‘ auch der FC Liverpool lecken sich die Finger nach Dembélé. Auch andere Bundesligisten wie Bayer Levekusen oder Hertha BSC sind im Rennen und hoffen, dass das Juwel nicht sofort den Schritt zu den ganz Großen wagt.

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Bei den für Dembélé aufgerufenen Summen schien es jedoch als hätten nur die Nobelklubs eine realistische Chance auf eine Verpflichtung des pfeilschnellen Angreifers – bis jetzt. Denn wie die ‚L'Équipe‘ berichtet, ist in dem bis 2018 laufenden Vertrag des Teenagers eine Ausstiegsklausel in Höhe von lediglich fünf Millionen Euro verankert.

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Illegale Vertragsklausel?

Kurios an dem Artikel von Frankreichs größter Sportzeitung ist jedoch eines: Ausstiegsklauseln sind in der Ligue 1 laut Artikel 202 des Reglements des französischen Fußballverbands LFP sportrechtlich verboten. Möglicherweise ist die ‚L'Équipe‘ im Falle Dembélé falsch informiert. Das Lager des 18-Jährigen könnte das Verbot bei der Vertragsunterzeichung allerdings auch geschickt umgangen haben.

Grundsätzlich ist es möglich, dass neben dem von der LFP abgesegneten Vertragswerk, noch ein zweiter, persönlicher Kontrakt zwischen Spieler und Verein besteht, der festlegt, ab welcher Ablösezahlung ein Spieler den Klub verlassen kann. Hierbei handelt es sich also um eine Art schriftlich festgehaltenem Gentlemen Agreement, das in dieser Form auch bei Dembélé abgeschlossen worden sein könnte.

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Sollte die Ausstiegsklausel tatsächlich existieren, wäre das ein Segen für die kleineren Klubs. Auf einmal könnten sie ablösetechnisch mit den Großen mithalten und hätten somit die Chance, Dembélé mit rein sportlichen Argumenten von einem Transfer zu überzeugen. Denn auch wenn der 18-Jährige momentan in der Ligue 1 für Furore sorgt, könnte ihm ein Zwischenschritt in seiner Karriereplanung gut tun.

FT-Meinung: Nahezu täglich liest man Neues zu Ousmane Dembélé. Nun ist es also eine Ausstiegsklausel in Höhe von fünf Millionen Euro. In der Regel ist die ‚L'Équipe‘ eine gut informierte Sportzeitung, doch ist es merkwürdig, dass sie lediglich von einer – eigentlich illegalen – Ausstiegsklausel spricht, ohne zu erläutern, wie diese tatsächlich umgesetzt werden kann. Zudem widerspricht der Artikel einem Bericht von ‚France Football‘, das Mitte März berichtete, dass Rennes ein Angebot des FC Barcelona in Höhe von 35 Millionen Euro ablehnte. Mindestens eine der Zeitungen scheint falsch informiert zu sein.

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